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   LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 6 Ta 148/15   

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LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 6 Ta 148/15 (https://dejure.org/2015,40333)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.10.2015 - 6 Ta 148/15 (https://dejure.org/2015,40333)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Oktober 2015 - 6 Ta 148/15 (https://dejure.org/2015,40333)
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  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Beiordnung, Beschränkung der, Rechtsanwalt, auswärtiger, Bedingungen, Rechtsanwalt, ortsansässiger

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 6 Ta 148/15
    Wird ein Anwalt entgegen seinem Antrag nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen bzw. im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwalts beigeordnet, ist er beschwerdebefugt (BAG 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - OLG Hamburg 15.02.2000 - 12 WF 25/10 - FamRZ 2000, 1227; OLG Köln 28.04.2005 - 14 WF 35/05 - MDR 2005, 229), denn der Umfang der Beiordnung ist für den dem Rechtsanwalt zustehenden Vergütungsanspruch maßgeblich.

    Das bedeutet, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren statt auf die Zulassung des Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht auf seine Ansässigkeit am Ort des Gerichts abzustellen ist (BAG 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - ).

    b) Die Erfüllung dieser Voraussetzungen kann das Gericht auch von Amts wegen in den Beiordnungsbeschluss aufnehmen (BAG 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - ).

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 6 Ta 148/15
    Der Bundesgerichtshof vertritt zu der Vorschrift die Auffassung, der Beiordnungsantrag des auswärtigen Anwalts enthalte regelmäßig sein konkludentes Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden eingeschränkten Beiordnung (BGH 10.10.2006 - XI ZB 1/06 - vgl. auch LAG Schleswig-Holstein 24.07.2014 - 4 Ta 96/14 - ).
  • OLG Köln, 28.04.2005 - 14 WF 35/05

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts "zu den Bedingungen eines

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 6 Ta 148/15
    Wird ein Anwalt entgegen seinem Antrag nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen bzw. im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwalts beigeordnet, ist er beschwerdebefugt (BAG 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - OLG Hamburg 15.02.2000 - 12 WF 25/10 - FamRZ 2000, 1227; OLG Köln 28.04.2005 - 14 WF 35/05 - MDR 2005, 229), denn der Umfang der Beiordnung ist für den dem Rechtsanwalt zustehenden Vergütungsanspruch maßgeblich.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15

    Beiordnung des am Wohnsitz des Antragstellers ansässigen Rechtsanwalts im

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 6 Ta 148/15
    c) Die von den Prozessbevollmächtigten der Klägerin angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 30.04.2015 - 11 S 124/15 -) führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • OLG Hamburg, 15.02.2000 - 12 WF 25/00
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 6 Ta 148/15
    Wird ein Anwalt entgegen seinem Antrag nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen bzw. im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwalts beigeordnet, ist er beschwerdebefugt (BAG 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - OLG Hamburg 15.02.2000 - 12 WF 25/10 - FamRZ 2000, 1227; OLG Köln 28.04.2005 - 14 WF 35/05 - MDR 2005, 229), denn der Umfang der Beiordnung ist für den dem Rechtsanwalt zustehenden Vergütungsanspruch maßgeblich.
  • LAG Sachsen, 11.08.2014 - 4 Ta 96/14

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffs; keine

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 6 Ta 148/15
    Der Bundesgerichtshof vertritt zu der Vorschrift die Auffassung, der Beiordnungsantrag des auswärtigen Anwalts enthalte regelmäßig sein konkludentes Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden eingeschränkten Beiordnung (BGH 10.10.2006 - XI ZB 1/06 - vgl. auch LAG Schleswig-Holstein 24.07.2014 - 4 Ta 96/14 - ).
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